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Produkte zum Begriff Mietpreisbremse:


  • Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.
    Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.

    Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängel, Vertragsauslegung und Mieterhöhungen sind die Themen, bei denen es am häufigsten Streit mit dem Vermieter gibt. Ohne theoretischen Ballast kommt das »Mieter-Set« direkt auf den Punkt und zeigt dem Leser, wie man die wichtigsten Mieterrechte erfolgreich anwenden kann. Seit der ersten Auflage 2016 hat sich auf dem Wohnungsmarkt viel verändert. In der Neuauflage klärt die Stiftung Warentest über die aktuellen Regelungen zum Corona-Kündigungsschutz auf, der noch bis zum 30.6.2022 gilt. Außerdem gibt es alles Wissenswerte zur Mietbremse in Großstädten sowie zum Berliner Mietendeckel. In diesem Ratgeber erfährt man, wie der Makler als Vermittler einer Mietwohnung fungiert und wie man mit den richtigen Bewerbungsunterlagen punktet. Mit dem Vertrags-Checker ist man auf der sicheren Seite und erfährt, was außerdem zu regeln ist, damit der Umzug schnell und reibungslos erfolgt. Auch bei rechtlichen Fragen wie dem korrekten Kündigungsschreiben oder der Kautionserstattung sowie zu Modernisierung und Mieterhöhung ist man mit diesem Buch perfekt beraten.

    Preis: 14.90 € | Versand*: 6.95 €
  • Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.
    Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.

    Wenn es Ärger mit dem Vermieter gibt, bietet »Das Mieter-Handbuch« praktischen Rat und wirksame Hilfe für Mieter - mit nutzbringenden Vorlagen, Vertragsmustern mit Erläuterungen, Checklisten, Musterbriefen und -formulierungen. Zum Heraustrennen, Ausfüllen, Verschicken und als Kopiervorlagen. Dieser Band ist in Kooperation mit dem DEUTSCHEN MIETERBUND entstanden. Mietvertrag, Miete und Mietpreisbremse, Modernisierung, Kündigung Nebenkostenabrechnung - wie wird korrekt abgerechnet? Was gilt bei Untervermietung, Haustieren, Feiern, Grillen auf dem Balkon? Schönheitsreparaturen - in welchen Abständen und in welchem Umfang? Mit allen Mietrechtsänderungen 2019 und den Reformvorhaben der Großen Koalition: Grundsteuer, Mieterhöhungen, Wohngeld, Klimaschutz.

    Preis: 18.00 € | Versand*: 6.95 €
  • ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Sparen Sie Geld und Ärger! Der seit Jahren bewährte Ratgeber ABC des Mietrechts informiert zuverlässig über: Fallstricke in Formularverträgen, korrekte Nebenkostenabrechnung, Kündigungsrecht, insbesondere Eigenbedarfskündigung, Mangel der Mietsache, Möglichkeiten der Mieterhöhung, Recht zur Mietminderung, Renovierungspflicht des Mieters, Regelungen zur Haustierhaltung, Schadensersatzansprüche, Widerrufsoptionen, zahlreiche Querverweise auf angrenzende Begriffe und Erläuterungen gewährleisten umfassende Information. Neue Stichworte wie Erhaltungsmaßnahmen, Kalte Räumung, Kurzzeitvermietungen und Nutzerwechselgebühr wurden aufgenommen. Die Neuerungen zur Mietpreisbremse, dem Bestellerprinzip sowie dem Gebäudeenergiegesetz sind berücksichtigt.

    Preis: 14.95 € | Versand*: 6.95 €
  • ABC der Mietnebenkosten. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC der Mietnebenkosten. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Das kompakte Nachschlagewerk »ABC der Mietnebenkosten« informiert Mieter und Vermieter, wie Nebenkostenabrechnungen korrekt zu erstellen sind und auf welche Details bei Abrechnungen besonders zu achten ist. Welche Positionen dürfen in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden? Wie sieht eine korrekte Mietnebenkostenabrechnung aus? Wie überprüfen Sie die Abrechnung der Mietnebenkosten Ihres Vermieters oder Hausverwaltung? Wie setzen Sie Ihre Rechte bei überhöhten Abrechnungen der Mietnebenkosten durch? Was ist bei einer Betriebskostenvereinbarung zu beachten? Wie können Nachzahlungs- und Guthabenansprüche durchgesetzt werden? Mit ausgewählten Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen.

    Preis: 14.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Was bedeutet die Mietpreisbremse für Vermieter?

    Was bedeutet die Mietpreisbremse für Vermieter? Die Mietpreisbremse legt fest, dass die Miete bei neuen Mietverträgen in angespannten Wohnungsmärkten nicht mehr als 10% über der örtlichen Vergleichsmiete liegen darf. Für Vermieter bedeutet dies, dass sie ihre Mieten nicht mehr beliebig erhöhen können, sondern sich an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen. Zudem müssen Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung darauf achten, dass sie die Mietpreisbremse einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In einigen Fällen können Vermieter jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse geltend machen, zum Beispiel bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen.

  • Wann gilt Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse gilt in Deutschland in Regionen, in denen die Mietpreisentwicklung besonders stark ist. Sie soll Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen. Die genauen Voraussetzungen für die Anwendung der Mietpreisbremse werden von den Bundesländern festgelegt. In der Regel gilt sie in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen die Mieten stark steigen. Vermieter dürfen in solchen Regionen bei Neuvermietungen nur begrenzt die Miete erhöhen.

  • Was bedeutet die Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in einigen Ländern eingeführt wurde, um den Anstieg von Mietpreisen in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Sie legt fest, dass die Miete bei neuen Mietverträgen nur begrenzt erhöht werden darf, meist basierend auf der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dadurch sollen Mieter vor überhöhten Mietpreisen geschützt werden. Vermieter müssen sich an die Vorgaben der Mietpreisbremse halten, andernfalls können Mieter eine Mietminderung verlangen.

  • Was beinhaltet die Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in einigen Ländern eingeführt wurde, um exzessive Mietpreissteigerungen zu begrenzen. Sie legt fest, dass die Miete bei neuen Mietverträgen nur begrenzt erhöht werden darf, in der Regel basierend auf der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zudem müssen Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung den Vormieter darüber informieren, zu welcher Miete die Wohnung zuvor vermietet wurde. Die Mietpreisbremse soll Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen und für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgen. In einigen Ländern gibt es jedoch Ausnahmen und Schlupflöcher, die die Wirksamkeit der Mietpreisbremse beeinträchtigen können.

Ähnliche Suchbegriffe für Mietpreisbremse:


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  • Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
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    Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.

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  • Wann greift die Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse greift in Deutschland, wenn in angespannten Wohnungsmärkten die Mieten stark gestiegen sind. Sie soll Mieter vor überhöhten Mieten schützen und eine Begrenzung der Mietpreise ermöglichen. Die Mietpreisbremse wird von den Bundesländern festgelegt und gilt in ausgewiesenen Gebieten. Vermieter dürfen bei Neuvermietungen dann nur noch eine bestimmte prozentuale Erhöhung über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Mieter können sich bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse an die zuständige Behörde wenden.

  • Wo greift die Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse greift in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen die Mieten stark gestiegen sind. Sie soll Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen, indem Vermietern vorgeschrieben wird, wie viel sie maximal verlangen dürfen. Die Regelung gilt jedoch nicht bundesweit, sondern nur in bestimmten Städten und Gemeinden, die von den Landesregierungen festgelegt werden. Ziel ist es, die Mietpreisentwicklung zu begrenzen und für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

  • Wo gilt Mietpreisbremse nicht?

    Die Mietpreisbremse gilt nicht in allen Regionen oder Ländern. In Deutschland beispielsweise wurde die Mietpreisbremse eingeführt, um überhöhte Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel Neubauten, die nicht unter die Mietpreisbremse fallen. Zudem können einzelne Bundesländer die Mietpreisbremse in bestimmten Regionen aussetzen oder aufheben. In anderen Ländern gibt es möglicherweise keine vergleichbaren Regelungen zur Begrenzung von Mietpreisen.

  • Wann greift Mietpreisbremse nicht?

    Die Mietpreisbremse greift nicht in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse nicht gesetzlich eingeführt wurde. Zudem gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten, da hier die Erstvermietung frei gestaltet werden kann. Auch bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen kann die Mietpreisbremse außer Kraft gesetzt werden. Des Weiteren ist die Mietpreisbremse nicht anwendbar, wenn die vorherige Miete bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. In einigen Fällen können Vermieter auch Ausnahmegenehmigungen beantragen, um die Mietpreisbremse zu umgehen.

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